Textraum

90 Themen • 21266 Artikel

Textraum: wichtige Informationen

Der Textraum bildet mein journalistisches (analoges) Archiv ab, das (Stand Dezember 2025) über 21’200 Artikel geordnet anhand von 90 Themengruppen umfasst. Die Themengruppen haben sich seit ca. 1998 (Beginn der systematischen Archivierung) als meine Interessengebiete ergeben, wobei der Schwerpunkt meiner Interessen immer wieder ändert, was sich in der entsprechenden Zahl der Artikel pro Themengruppe widerspiegelt. Zu jedem Eintrag gibt es ein bis zwei Sätze, der den Inhalt kurz charakterisiert und diesen z.T. auch beurteilt. Kernpunkte der Nutzung des Textraumes sind:

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Zu Beginn basierte das Archiv auf einer sehr breiten Palette von Medien. Seit einigen Jahren besteht das Archiv aber im Wesentlichen aus Beiträgen aus der NZZ, ergänzt mit WoZ, Le Monde diplomatique oder Fachzeitschriften. Aufgrund eines Auslandaufenthalts zwischen Mitte 2011 und Mitte 2013 ist dieser Zeitraum kaum abgedeckt.

Themen

Artikel (159)

Völkerrecht – Kernpunkte:

  • Völkerrecht und damit zusammenhängende Fragen (Souveränität, Intervention, Verhältnis zu Landesrecht)
  • Grundlegende Rechtsnormen wie die Menschenrechte und Institutionen für deren Durchsetzung
  • Machtpolitik und militärische Friedenssicherung
Eine Ansicht, warum der Präventivschlag Israels gegen den Iran mit dem Völkerrecht konform sein soll
Zur völkerrechtlichen Beurteilung des Regimewechsels von Aussen
Die Geschichte der UNO-Seerechtskonvention
Wie der europäische Gerichtshof mehr und mehr die nationale Rechtsprechung übersteuert - das Beispiel Malta
Die meisten völkerrechtlichen Vereinbarungen werden meistens eingehalten - auch jetzt, wenn man das Gegenteil vermutet.
Die USA verabschiedet sich von der weltweiten Korruptionsbekämpfung (aus naheliegenden Gründen).
Übersicht über die russischen Kriegsverbrechen, deren Ahndung nun schwieriger wird.
Zu den Schwierigkeiten des IKRK, in Kriegen neutral zu bleiben.
Die fragwürdigen Grundlagen der völkerrechtlichen Anklagen gegen Israel.
Wie China und Russland gemeinsam das Völkerrecht angreifen - insbesondere die Menschenrechte.
Wie die Hungerwaffe völkerrechtlich geächtet wurde.
Was es bedeutet, wenn Urteile des EGMR politisch sind.
Zur Kontroverse rund um die Anklage Israels vor dem Internationalen Gerichtshof
Der europäische Menschengerichtshof wird immer mehr zu einer Institution, die Recht schöpft - was nicht ihre Aufgabe ist.
Warum der Richterstruch aus Strassburg sehr gefährlich ist - eine Einschätzung von Jositsch
Die kurze Geschichte der humanitären Intervention
Erst wenn man direkt in Kämpfe eingreift, ist man völkerrechtlich gesehen eine Kriegspartei.
Es braucht eine Regionalisierung des Völkerrechts.
Die Geschichte des Völkerrechts zeigt; es ist eine Geschichte des Recht des Stärkeren.
Die UNO beschäftigt sich seit ihrem Bestehen extrem überproportional mit Israel - das ist Teil des Problems.
Vom Spielraum militärischer Kommandanten im Feld bezüglich der Verhältnismässigkeit militärischer Operationen.
Die Annexion Nagorni Karabachs ist eine schlechte Nachricht für alle selbstregierten Territorien.
Das IKRK hat sich verzettelt, eine Fokussierung tut not (wichtiges Instrument für die Schweiz).
Wie die Beschlagnahmung russischen Staatsvermögens für das Bezahlen der Kriegsschäden gelingen kann.
Zu den Bedingungen, dass Kriegsverbrecher faktisch auch angeklagt werden können.
Wie das Völkerrecht Zugang zu gesperrten russischen Staatsvermögen zwecks Entschädigung für Kriegszerstörung möglich machen kann.
Warum das aktuelle Völkerrecht tendenziell den Angreifer begünstigt, insbesondere, wenn sie Vetomacht hat im Sicherheitsrat.
Die verfassungsrechtlichen Probleme des Ukraine-Krieges: Die Verfassungen von Russland und Ukraine erheben Anspruch auf dasselbe Gebiet.
Übersicht über die zentralen Punkte des Neutralitätsrechts.
Warum die Ahndung russischer Kriegsverbrechen aus völkerrechtlicher Sicht ein Sondertribunal brauchen.
Warum der Angriffskrieg gegen die Ukraine nicht das Ende, sondern die Stärke des Völkerrechts zeigt.
Was es braucht um den Nachweis zu führen, dass in der Ukraine ein Völkermord im Gang ist.
Wie man Russland aus der UNO ausschliessen könnte.
Eine detaillierte Darstellung, warum der Beschuss eines Spitals in Mariupol durch die russische Armee ein Kriegsverbrechen ist.
Indem Russland aus der Europäischen Menschenrechtskonvention aussteige, verlieren russische Bürger ein Stück Hoffnung auf Gerechtigkeit gegen staatliche Repression.
Die Präsentation russischer Gefangener durch die Ukraine ist zwar verständlich, aber bricht Völkerrecht - zumal man aus der Geschichte weiss, dass die russische Führung gefangene Russen als Verräter betrachtet und…
Zu den Szenarien, die Putin auf die Anklagebank wegen eklatantem Bruch des Völkerrechts bringen.
Warum der russische Aufmarsch an der ukrainische Grenze völkerrechtswidrig ist (und die danach folgende Invasion sowieso).
Soft Law ist ein Machtmittel der grossen Staaten gegen die kleinen Staaten (sie selbst halten sich dann nicht daran).
Zur Problematik, den Begriff Genozid auf die amerikanischen Ureinwohner anzuwenden.
Wie Menschenrechte zu einer politisch-ideologischen Waffe werden
Übersicht über welche Arten von Sanktionen in den letzten Jahren international umgesetzt wurden.
Warum man den Begriff Genozid nicht mehr verwenden sollte, es ist ideologisiert worden.
Ein Interview zur Frage, wann Sanktionen wirksam sind.
Details zur Frage, wann man von Genozid spricht und wann von Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
In der Schweiz beginnt ein Prozess gegen einen mutmasslichen Kriegsverbrecher aus Liberia.
Erinnerungen des letzten noch lebenden Chefanklägers der Nürnberger Prozesse.
Es sind seltene Phasen in der Geschichte, wenn Völkerrecht funktioniert: die Grossmächte sind sich einig oder eine Grossmacht dominiert. Diese Zeit ist aktuell wieder vorbei.
Erfahrungen zeigen: die Schweiz wird unter Druck der Grossmächte geraten, wenn sie im UNO-Sicherheitsrat sitzen wird.
Wie China das internationale Völkerrecht auf See systematisch bricht.
Wie sich die Schweiz vor 100 Jahren zu damals gegründeten Völkerbund stellte - eher kritisch, sie war aber dabei.
Warum Menschenrechte den Schutz wehrhafter Grossmächte brauchen - das ist das Kernproblem der Trump-Aussenpolitik.
China will die Menschenrechte mit ihren Individualrechten durch das Konzept der "Gemeinschaft mit geteilter Zukunft" ersetzen.
Statistiken zu den völkerrechtlichen Abkommen der Schweiz - die meisten betreffen technische Details.
Auch wenn der internationale Strafgerichtshof in Den Haag nicht viel zustande gebracht hat, steht er dennoch für einen Umbruch im Völkerrecht.
Die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte führt zu einer gewissen Trivialisierung der fundamentalen Menschenrechte.
Warum das UNO-Kriegsverbrechertribunal von Den Haag Gerechtigkeit gesprochen hat, die aber dennoch als parteilich kritisiert wird (man kann Politik nicht ganz ausschliessen; aber Serbien war nunmal der aktivste Täter).
Warum es falsch ist, der Europäischen Menschenrechtskonvention in jedem Fall Vorrecht zu geben: sie hat mit dem ursprünglich ratifizierten Vertrag nicht mehr viel gemein.
Der Konsens der Vertragsstaaten der C-Waffen-Konvention bröckelt.
Zur Krise des internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.
Das IKRK steht in einem zunehmenden Wettbewerb mit anderen Hilfsorganisationen um Gelder.
Warum es unsinnig ist, wegen ein paar seltsamen Menschenrechts-Urteilen die Konvention zu künden. Man soll es so machen wie alle anderen: unsinnige Urteile einfach nicht umsetzen.
Blick auf 70 Jahre UNO, die ein interne Organisation analog von Fürstentümern hat.
Pro- und Kontra zur Selbstbestimmungsinitiative.
Wie der erste Weltkrieg zur Weiterentwicklung des Völkerrechts geführt hat
Das Internationale Strafgericht des Ruanda-Völkermords hat nur einseitig gerichtet. Die Rache-Prognome wurden nicht verfolgt.
Der Internationale Strafgerichtshof hat ein Problem mit seiner Glaubwürdigkeit. Mehrere wichtige Ermittlungen wurden auf Eis gelegt.
Ein genaurer Blick auf die von der SVP geplanten Initiative zeigt, dass diese vermutlich an der Praxis kaum etwas ändern wird, aber zu einem deutlichen Ausbau der Verfassungsgerichtsbarkeit führen wird,.
In England überlegt man sich, von der Menschenrechtskonvention zurückzutreten (mit einer interessanten Überlegung: man implementiert die Menschenrechte auf der Ebene der eigenen Landesgesetze - und muss sich dann nicht mehr…
Zwei Debattenbeiträge (Blocher und Thürer) zur Frage, ob nun Landesrecht oder Völkerrecht Vorrang haben soll.
Wie die Ereignisse in Gaza zeigen, ist das humanitäre Kriegsvölkerrecht auf die neuen Kriege (Guerilla operiert inmitten von Zivilisten) nicht angepasst.
Wie der Westfälische Friede zu einer Stärkung des Interventionsrechts geführt hat (und ein interessanter Blick auf die nachfolgende Geschichte).
Wenn das Völkerrecht (in diesem Fall UNO-Recht und die Europäische Menschenrechtskonvention) sich widersprechen: Es bleibt bei den Staaten hängen, sich zu entscheiden, welches Recht sie brechen müssen.
Zu den Problemen, die sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einhandelt, indem dieser sich immer mehr Themen einhandelt (opportunistischer Wechsel der Rechtssprechung, z.B. am Beispiel des Kruzifix-Verbots).
Etwas vom Wichtigsten bei Prozessen gegen Völkermördern ist der Zeugenschutz - das Beispiel Kosovo-
In Bern soll ein "Kompetenzzentrum für Menschenrechte" entstehen.
Ob das Selbstbestimmungsrecht der Völker in die Tat umgesetzt wird, ist ein politischer Akt (wer hätte das gedacht...)
Die UNO wird von den G20 immer mehr an den Rand gedrängt und eine zunehmend politisch wirkungslose Organisation.
Ein grundsätzliches Dilemma, das man gerne vergisst: Organisationen wie das Rote Kreuz externalisieren die Kosten für kriegsführende Parteien und heben damit den Anreiz, Kriege zu führen.
Warum man de fakto das Prinzip des "Rechts auf Selbstbestimmung der Völker" nicht umsetzt - das Chaos wäre vorprogrammiert. Faktisch muss die Entstehung dieses Rechts als (historisch eingebettete) Komponente im…
Beurteilung der Frage, ob die Verschleppung der Schweizer in Libyen völkerrechtlich geahndet werden kann.
Beurteilung der Frage, ob der israelische Angriff auf den Gaza-Hilfskonvoi völkerrechtswidrig war oder nicht.
Wie man nichtstaatliche Kombattanten ans Völkerrecht binden will - die vorbildliche Arbeit der kaum bekannten NGO Geneva Call.
Zum Stand der Dinge des Ausbaus der internationalen Strafjustiz im Rahmen des Römer Statuts.
Der Uno-Menschenrechtsrat wird zur (erwarteten) Bühne von Blöcken - wobei eine Regionalisierung der Menschenrechte nicht nur schlecht sein muss.
Porträt einer effizienten NGO: Human Rights Watch. Kein Greenpeace-Aktionismus, sondern solide Arbeit.
Warum es derzeit noch kein völkerrechtlich anerkanntes "Recht auf Hilfe" bei Naturkatastrophen wie das Erdbeben auf Haiti gibt.
Beurteilung der neuen Thesen von Goldhagen zur Rechtfertigung von Präventionskriegen im Rahmen des Völkerrechts.
Wie die Idee der "responsibility to protect" die Uno spaltet.
Die Grenze zwischen "zwingendem" und sonstigen Völkerrecht sollte das Parlament (eines Staates) ziehen.
Warum die Aufrechterhaltung territorialer Grenzen ein schlechtes völkerrechtliches Prinzip sei.
Abschluss des Fujimori-Prozesses in Peru: Verurteilung entlang desselben Argumentationsschemas, gemäss dem damals auch der Chef des Sendero Luminoso verurteilt wurde (Verantwortung ohne nachgewiesene Kausalität).
Völkerrechtliche Argumente, wonach Israel beim Gaza-Krieg kein Recht auf Selbstverteidigung beanspruchen kann, zumal Israel faktisch Besatzuungsmacht ist.
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte rollt den Fall Gäfgen (Androhung von Folter) erneut auf.
Die Geschichte von del Pontes Kampf gegen die Kriegsverbrecher aus dem Jugoslawien-Krieg der 1990er kurzgefasst.
Ein Jahr nach der "Teilanerkennung" Kosovos: institutionelles Chaos (war was anderes zu erwarten?).
Russland und China schönen ihre Menschenrechts-Berichte nach Ansicht von Menschenrechtsorganisationen.
Zu den Grenzen des Völkerrechts bei der Eindämmung von Gewalt.
Rückblick auf 50 Jahre Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.
Die Beobachtung, dass sich das Völkerrecht mehr und mehr humanisiert (am Beispiel des Verbots von Waffentypen).
Blick auf 60 Jahre Menschenrechtsdeklaration.
Die Menschenrechtslage in Kolumbien hat sich verbessert - doch Krieg gegen Guerilla und Drogen fordert weiter seine Opfer.
Das Völkerrecht stützt die Anerkennung abhängiger Gebilde (wie Nordzypern und Südossetien) nicht.
Warum der Konflikt um Südossetien keine Analogie zur Kosowo-Frage ist.
Zu den völkerrechtlichen Aspekten des Georgien-Kriegs: eigentlich hätte niemand Gewalt anwenden dürfen (wirklich?).
Zur Frage nach der Legitimität des Antrags auf Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten.
Warum die Unabhängigkeit Kosovos kein völkerrechtlicher Präzedenzfall sein soll.
Das so genannte Länderexamen des Menschenrechtsrates ist hochgradig politisiert (und fraglich in seiner Wirkung).
Der Fall Burma eröffnet die Frage, ob "responsibility to protect" auch bei Naturkatastrophen greifen soll.
Warum das deutsche Vorgehen im Steuerstreit mit Liechtenstein gegen das Völkerrecht verstösst.
Die Probleme der Geologen angesichts der politischen Bemühungen, den Ozeanboden rund um den Nordpol zu verteilen.
Antworten zur Frage, wann der Westen in Krisen intervenieren sollte basierend auf der Powell-Doktrin.
Der Internationale Strafgerichtshof soll die Kompetenz erghalten, Angriffskriege als Verbrechen zu werten und Ermittlungen zu beginnen.
Geschichte des Kampfes gegen die Sklaverei: das kann man durchaus als eines der ersten modernen völkerrechtlichen Konventionen ansehen.
Wird Landesrecht bewusst im Widerspruch zum so genannt einfachen Völkerrecht gesetzt, so sollte Landesrecht vorrang haben.
Thürer mit Hintergründen zur Funktionsweise des Völkerrechtes.
Warum man Volkssouveränität nicht verabsolutieren soll (d.h. warum auch das Völkerrecht Grenzen setzen darf - doch das ist ja nicht unbedingt die Frage, sondern vielmehr, wie viele Grenzen das Völkerrecht…
Zur Frage, wie mit Intiiativen umgegangen werden sollen, die im Konflikt zum Völkerrecht stehen.
Gedanken zu einem möglichen Recht oder gar Pflicht zu einer humanitären Intervention.
Eine Analyse der Legitimation von Interventionen an den aktuellen Beispielen Iran, Nordkorea und Libanon.
Der Menschenrechtsrat der UNO zeigt seltsame Blüten. Staaten mit einer Tradition der Verletzung von Menschenrechten kritisieren andere. Natürlich ist das grundsätzlich erlaubt, es stellen sich aber die Fragen der Glaubwürdigkeit…
Zur Frage, inwieweit man Menschenrechtsverletzungen mit Sanktionen begegnen soll. Gerade am Beispiel Kinderarbeit zeigt sich das Problem dieses Ansatzes. Ein weiterer Artikel thematisiert die so genannte transitional Justice als ein…
Bericht über eine Studie zum Begriff der Zivilgesellschaft und ihre Rolle bei der Bekämpfung von Konflikten.
Beispiel von selektivem Interesse im Völkerrecht bzw. bei Verletzungen der Menschenrechte: Für Weissrussland interessiert man sich kaum.
An einer Juristentagung wird diskutiert, den Grundrechtsschutz in Europa zu koordinieren.
Zum Wandel des Selbstverständnisses des Roten Kreuzes, das vermehrt vertrauliche Frontberichte an die Öffentlichkeit durchsickern lässt.
Ein historischer Blick auf Imperien und deren Zusammenbruch. Imperien waren immer auch so was wie einheitliche Rechtsräume und wohl auch ein Element in der Dynamik, die zu einem Völkerrecht führen.
Ein Hintergrund zur Schaffung eines allgemeinen Völkerrechts und Entgegnungen auf die Kritik, dass dies nicht möglich sei.
Zur Frage, inwieweit die Misshandlungen in Abu Ghraib als Folter im völkerrechtlichen Sinn zu werten sind. Offenbar ist die Grauzone in rechtlicher Hinsicht gross.
Porträt zweier Frauen aus Pakistan, die sich dort für Menschenrechte einsetzen und dafür immer wieder hart unter Druck sind.
Artikel über die Rechte und Pflichten einer Besatzungsmacht am Beispiel Irak.
Überlegungen zur Frage, innerhalb welcher globaler politischer Struktur das Völkerrecht implementiert werden soll: Staatenbund, Weltstaat, weitere Variante?
Zur Diskussion der völkerrechtlichen Begründung von militärischen Präventivschlägen.
Ein Plädoyer für Machtpolitik, dem aber eine völkerrechtliche Perspektive gut tun würde.
Zur Suche nach Gründen, warum die USA den internationalen Strafgerichtshof ablehnen.
Zwischenbilanz zur Einsetzung des internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag.
Bericht über einen Verein in Genf, der internationale Kriegsverbrechen in Genf vor den Richter bringen will.
Zur Frage, ob und wie das Völkerrecht angesichts der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus angepasst werden soll.
Ein grundlegender Blick auf die Sicherheitspolitik in einer globalen Welt nach dem Ost-West-Konflikt.
Zur Frage, inwieweit die weltweiten Demonstrationen gegen den Irakkrieg sich für die Festigung des Völkerrechts vorteilhaft auswirken werden.
Zur Frage des Stellenwerts des Rechts auf Selbstverteidigung angesichts des internationalen Terrorismus.
Kolb zum humanitären Völkerrecht angesichts der neusten Entwicklungen im Krieg gegen den Terrorismus – vorab das Gewaltverbot und der Umgang mit Gefangenen.
Zur Problematik, das der assymmetrische Krieg gegen den Terrorismus dazu führt, dass das Völkerrecht weniger beachtet wird.
Kreis gibt einen Überblick zur Geschichte der Ächtung des Krieges sowie der Entwicklung des Kriegsrechts.
Wie Krieg wieder zur Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln geworden ist.
Friedensförderung und Konfliktprävention am Beispiel Kosovo.
Bericht anlässlich des bevorstehenden Weltkongresses gegen Rassismus in Südafrika.
Debatte der Frage, inwieweit das indische Kastenwesen als rassistische Diskriminierung gilt.
Zur Formulierung der EU-Grundrechtscharta, die hier eher als eine Form der Imagepflege verstanden wird.
Bericht anlässlich des 50.Jubiläums der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Eine wichtige Figur im Menschenrechtsdiskurs: Eleanor Roosevelt.
Die Frage des Völkerrechts anlässlich des Kriegs im Kosovo: ein Plädoyer für humanitäre Intervention.
Vor hundert Jahren wurde die Martenssche Klausel ins Kriegsrecht aufgenommen – eine der Kristallisationskeime des modernen Völkerrechts.
Rechtsethische Überlegungen zum Begriff der humanitären Intervention – aufgehängt am Beispiel Kosovo. Vgl. dazu auch mit der NZZ vom 03.04.99.
Zur Frage, wie Streitkräfte zur militärischen Friedenssicherung im Rahmen völkerrechtlicher Bestimmungen ausgebildet werden sollten.
Bericht zum 50. Jahrestag der Erklärung der universellen Menschenrechte. Vg. dazu auch mit dem BT vom 05.12.98 und der NZZ vom 12.12.98.
Hier wird vorgeschlagen, dass die Schweiz anlässlich des 50. Jahrestags der Deklaration der UNO-Menschenrechte eine Kommission für Menschenrechte schaffen soll.
Grundlagenbericht zum Völkerrecht anlässlich der Schaffung des Internationalen Strafgerichtshof und des Jubiläums der Deklaration der Menschenrechte.
In Strassburg ist der europäische Gerichtshof für Menschenrechte eröffnet worden.